Prüfung
Die Rettungshundeteam-Prüfung.
Die Einsatzfähigkeit wird durch das Bestehen der Rettungshundeteam-Prüfung gemäß GemPPO DIN 13050 nachgewiesen und muss innerhalb von 18 Monaten wiederholt werden. Der Hundeführer hat vor der Prüfung folgende Kennnisse nachzuweisen:
- Sanitätsdienst bzw. DRK-Helferausbildung
- Erste Hilfe am Hund
- Kynologie
- Orientierungs- und Kartenarbeit / GPS
- Trümmerkunde (nur bei Trümmersuche)
- Organisation und Einsatztaktik des Rettungshundeteam-Einsatzes je nach Prüfungssparte, insbesondere Lagebeurteilung
- Verhaltensgrundsätze beim Transport von Hunden
- Unfallverhütung / Sicherheit im Einsatz
- Sprechfunk
Das Zulassungsalter für Hundeführer beträgt 18 Jahre. Bei der ersten Prüfung beträgt das Mindestalter des Hundes sechzehn Monate, das Höchstalter sechs Jahre.
Die Prüfungen bestehen aus folgenden Teilprüfungen:
Flächensuche:
- Fachfragenprüfung
- Verweisprüfung
- Gehorsamsprüfung
- Flächensuchprüfung
Trümmersuche:
- Fachfragenprüfung
- Gehorsamsprüfung
- Gewandtheitsprüfung
- Trümmersuchprüfung
